Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen in den verschiedenen Kategorien. Sollte Ihnen dennoch etwas unklar sein oder Sie individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns jederzeit direkt zu kontaktieren.

Was ist das WIR Energie Gemeinschaftskraftwerk?

WIR Energie vereint als Dachmarke Spezialisten für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Kraftwerken mit Bürgerbeteiligung. Auf Dachflächen, die öffentlich oder privat zur Verfügung gestellt werden, errichtet WIR Energie Photovoltaik-Kraftwerke zur Versorgung des Standorts. Unsere Kraftwerke, die bereits lange und erfolgreich betrieben werden, finden Sie HIER.

Wie kann ich mitmachen?

Klicken Sie auf “Jetzt investieren”. Legen Sie einen Benutzer an und folgen Sie dem Assistenten. Geben Sie Ihre Daten ein, wählen Sie das gewünschte Kraftwerk und die Anzahl der Module. Nach Einzahlung des gewünschten Investitionsbetrags wird Ihnen der Eigentumsnachweis über Ihre Anteile zugesendet.

Wie schaut die Investoren-Oberfläche während einer Investitionsrunde aus??

Hier können Sie sich ein Bild über die notwendigen Schritte im Rahmen einer Investitionsrunde machen.

Wie schaut das Angebot über den Abschluss eines Sale-and-Lease-Back – Vertrages aus?

Kann ich auch ohne Internetzugang mitmachen?

Nein, Sie müssen sich unter www.wir-energie.at registrieren, um sich als Investor am WIR Energie Kraftwerk beteiligen zu können.

Was passiert, wenn WIR Energie insolvent wird?

WIR Energie kann im Falle eines Konkurses nicht garantieren, dass Sie Ihr eingezahltes Kapital zurückbekommen. Der Fall einer Insolvenz ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da über den staatlich garantierten OeMAG-Tarif die Umsätze unserer Kraftwerke langfristig abgesichert sind. Zusätzlich ist Ihr Kapital als Realinvestition vorhanden. Dadurch ist eine anteilige Wertsicherung gegeben.

Muss ich dafür aufkommen, wenn meine Paneele nicht mehr funktionieren?

Nein, es entstehen keine Kosten, da nicht funktionierende Paneele von WIR Energie getauscht werden.

Kann ich meinen Anteil am WIR Energie Kraftwerk an andere Personen verkaufen?

Nein, Ihr Anteil ist nur an WIR Energie veräußerbar.

Wie und wann genau kommt ein bindender Vertrag zustande?

Nach Reservierung im Kundenportal bekommen Sie ein personalisiertes Vertragsanbot. Die Annahme erfolgt über die Einzahlung des entsprechenden Betrages. Mit Zahlungseingang sind Sie am WIR Energie Kraftwerk beteiligt und profitieren von 3,2% p.a. Rendite.

Wie profitiere ich von meinem Anteil am WIR Energie Kraftwerk?

Durch Ihren Anteil am WIR Energie Kraftwerk gestalten Sie aktiv die Energiezukunft in Österreich mit. Durch den Ausbau von erneuerbaren Energien helfen Sie mit, dass die österreichische Bevölkerung unabhängiger von steigenden Energiepreisen wird und die Sonne nutzt, um nachhaltig saubere und günstige Energie zu erzeugen. Zusätzlich profitieren Sie von 3,2 % jährlicher KESt-freier Rendite, die staatlich garantiert ist und auch den Vergleich mit anderen Anlageformen besteht.

Was passiert mit meiner Investition?

Ihre Investition ist zweckgebunden und wird von WIR Energie ausschließlich zur Errichtung von Gemeinschaftskraftwerken verwendet. Hauptsächlich wird die Anschaffung von Photovoltaik-Modulen finanziert sowie die Errichtung und der reibungslose langfristige Betrieb der Anlage sichergestellt. Jährlich wird Ihnen 1/12 Ihrer Investitionssumme retourniert. Auf jeden Fall erhalten Sie bis zum Ende der Laufzeit sowie bei einem vorzeitigen Ausstieg 100% Ihrer Investitionssumme zurück.

Wer kann Anteile erwerben?

Jede volljährige Privatperson mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich kann Anteile am Kraftwerk von WIR Energie erwerben.

Wie lange bin ich gebunden?

Es gibt keine Bindung. Unsere Verträge haben eine Nennlaufzeit von 12 Jahren, da wir auf diese Zeit eine Rendite von 3,2 % p.a. garantieren können. Sie können jedoch jederzeit vorzeitig Ihren Vertrag aufkündigen. Sie erhalten 100 % Ihrer Investition wieder zurück. Bei Kündigung vor Ablauf des fünften Vertragsjahres wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 45.- (inkl. USt.) fällig.

Kann ich mir aussuchen, an welchem Standort meine Beteiligung liegt?

Sie können sich Ihr persönliches Bürgerkraftwerk aussuchen oder Ihre Beteiligung auf mehrere Standorte verteilen. Die Zuteilung erfolgt über die Reihenfolge der Anfragen. Sollte Ihr Wunschkraftwerk schon zu 100% belegt sein, können Sie aus allen anderen Kraftwerken wählen und übertragen, sobald wir ein neues Bürgerkraftwerk in Ihrer Nähe errichten.

Wie und wann kann ich wieder aussteigen?

Für den Fall, dass Ihnen das WIR Energie Kraftwerk nicht mehr zusagt, genügt eine Kündigung unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist über das Kundenportal. Die Erträge werden Tag genau abgerechnet. Diese Kündigung kann jederzeit durchgeführt werden, jedoch wird bei einer Kündigung vor Ablauf des fünften Vertragsjahres eine Bearbeitungsgebühr von EUR 45.- (inkl. USt.) fällig.

Ab wann läuft mein Vertrag nach der Einzahlung?

Der Vertrag ist sofort ab Einlangen der Einzahlung aktiv und die Zinsen werden Tag genau berechnet.

Wie bekomme ich meine Erträge gutgeschrieben?

Die Überweisung der Zins-Erträge erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Wie wird die Verzinsung steuerlich behandelt?

Für unselbständig Erwerbstätige gibt es derzeit einen Veranlagungsfreibetrag von € 730,- jährlich, darunter wird keine Kapitalertragssteuer (KESt) fällig. Dieser jährliche Ertrag wird bis zu einer Investitionssumme von € 21.000 (84 Paneele) in das Bürgerkraftwerk nicht überschritten. Andere Erträge als aus dem WIR Energie Kraftwerk sind im Freibetrag zu berücksichtigen.

Wie viele Anteile am WIR Energie Kraftwerk kann ich erwerben?

Pro Kraftwerk bestehen sieben Investitionsmöglichkeiten:

12 Module = 3.000 Euro

24 Module = 6.000 Euro

36 Module = 9.000 Euro

48 Module = 12.000 Euro

60 Module = 15.000 Euro

72 Module = 18.000 Euro

84 Module = 21.000 Euro

Wer garantiert den Betrieb und die Funktion der WIR Energie Kraftwerke?

WIR Energie kümmert sich zu 100% um die Wartung der Bürgerkraftwerke. Es fallen für Investoren keine Verpflichtungen oder Kosten an. Die Solarmodule, die in WIR Energie Kraftwerken verbaut sind, haben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Unsere Anlagen sind gegen jede Art von Schaden versichert (Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, usw.). Zusätzlich ist der durch Betriebsunterbrechung entgangene Ertrag abgesichert.

Wer kann sich seinen Stromanbieter aussuchen?

Jeder Haushalts- und Gewerbekunde, der über eine eigene Stromanlage, d. h. eine eigene Messeinrichtung für seinen Wohn- bzw. Geschäftsbereich verfügt. Wenn Sie Ihre eigene Rechnung bekommen und diese auch auf Ihren Namen läuft, können Sie den Anbieter frei aussuchen.

Ich bin Mieter einer Wohnung. Darf ich da auch meinen eigenen Stromlieferanten wählen?

Ja, sofern Sie einen eigenen Anschluss haben und auch eine eigene Stromrechnung erhalten. Wenn Sie als Untermieter wohnen und der Strom in Ihren Betriebskosten pauschal inkludiert ist, könnten Sie jedoch Ihren Vermieter auf unser Angebot aufmerksam machen. Es müsste in diesem Falle Ihr Vermieter einen Stromanbieterwechsel durchführen.

Wie komme ich zu WIR Energie 100 % Ökostrom? Muss ich selber für den Wechsel sorgen?

Der Wechsel ist ganz einfach! Sie müssen nur eine Stromvereinbarung (Stromliefervertrag ausfüllen) und an uns schicken, faxen oder mailen, die WIR Energie powered by AAE übernimmt für Sie den Rest.

Wenn ich zu WIR Energie powered by AAE wechsle, kommt es dann zu einer Stromunterbrechung?

Nein! Der Übergang ist nahtlos. Da es sich nur um eine formelle Sache handelt, merken Sie vom Wechsel rein physikalisch nichts. Bitte lesen Sie am Wechselstichtag Ihren Zählerstand ab (Netzbetreiber schickt ein Schreiben zu) und geben Sie diesen an den Netzbetreiber weiter, damit eine korrekte Endabrechnung durch Ihren bisherigen Lieferanten erfolgen kann.

Muss der Zähler ausgetauscht werden und wer liest den Zähler in weiterer Folge ab?

Ein Zählertausch ist nicht notwendig. Alles bleibt so, wie es ist. Ihr Netzbetreiber ist weiterhin auch für die Ablesung zuständig bzw. Sie bekommen eine Karte für die Selbstablesung zugesandt.

Was ist, wenn es einen Schaden bei den Leitungen gibt? Wer ist für die Wiederinstandsetzung zuständig?

Alles, was mit Netz und Messeinrichtung zu tun hat, unterliegt weiterhin den Agenden des Netzbetreibers. Da auch der Netzbetreiber einen Teil Ihrer Stromkosten erhält, ist dieser nach wie vor für die Erhaltung der Netze und Messeinrichtungen zuständig.

An wen muss man sich wenden, wenn man eine Störung melden will?

Für alle technischen Angelegenheiten ist weiterhin der Netzbetreiber zuständig. Dieser muss dann auch dafür Sorge tragen, dass die Stromversorgung wieder aufgenommen werden kann. Sie können sich bei einer Störung direkt an den Netzbetreiber wenden, sehr gerne helfen aber auch wir Ihnen weiter.

Zahle ich als Stromkunde mehr Netzkosten, wenn ich den Anbieter wechsle?

Nein! Die Kosten des Netzbetreibers für die Benutzung des Netzes und die Zählermiete sind in Ihrem Netzgebiet fixiert. Egal welcher Stromlieferant Sie mit Energie versorgt, die Netzbetreiberkosten bleiben gleich.

Bekomme ich dann in Zukunft zwei Rechnungen, also eine für das Netz und die Steuern vom Netzbetreiber und eine Rechnung für die Energielieferung von der WIR Energie powered by AAE?

Auch das ist bei der WIR Energie powered by AAE nicht der Fall. Als Service bieten WIR eine einheitliche Gesamtrechnung. Die anteilsmäßigen Netzkosten, Steuern und Abgaben leiten WIR an den Netzbetreiber weiter.

Wie kann ich am einfachsten die Preise vergleichen?

In der Regel erstellt die WIR Energie powered by AAE für Sie Gesamtpreisvergleiche mit Ihrem derzeitigen Anbieter, sofern uns die Preise bekannt sind. Die Berechnungen basieren immer auf aktuellen Daten. So hat man einen einfachen Überblick, was Ökostrom kostet.

Welche Zahlungsmodalitäten hat die WIR Energie powered by AAE?

Die Zahlung des Stromes erfolgt in monatlichen (11x pro Jahr), vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbeträgen, welche im Voraus an die WIR Energie powered by AAE gerichtet werden. Einmal im Jahr, zum selben Zeitpunkt, zu dem Sie auch von Ihrem alten Versorger Ihre Jahresrechnung erhalten haben, bekommen Sie auch von uns die Gesamtjahresrechnung. Je nach Stromverbrauch erhalten Sie eine Gut- oder Lastschrift.

Sie bieten 3 verschiedene Stromtarife an. Worin besteht der Unterschied?

Der Unterschied liegt in Ihrem Gesamtverbrauch. Je nachdem, wie viel Jahresstromverbrauch Sie haben, wird Ihnen der passende Ökostrom-Tarif zugewiesen. WILLI ist der richtige Tarif für wenig Verbrauch, dann folgt INGE und zum Schluss mit einem Jahresstromverbrauch von 8.000 kWh ist RAINER Ihre richtige Wahl.

Welchen Tarif soll ich als Kunde wählen?

Die drei angebotenen Ökostrom-Tarife WILLI, INGE, RAINER bestehen aus 100 % Naturstrom. Je nach Stromverbrauch wird Ihnen der passende Tarif im Wechselportal vorgeschlagen.

Wenn ich in ein Objekt neu einziehe, kann ich mich da gleich von Anfang an von der WIR Energie powered by AAE versorgen lassen oder muss ich vorerst bei dem Versorger vor Ort Strom beziehen?

Bei Neueinzug können Sie gleich die WIR Energie powered by AAE als Ökostromlieferanten wählen. Der Vorteil für Sie ist, dass keine Kündigungsfrist mit einem bestehenden Stromversorger eingehalten werden muss. Nehmen Sie einfach zuerst mit uns Kontakt auf, da es sonst oftmals vorkommt, dass der Netzbetreiber bzw. Landesversorger Sie schon als Kunde anlegt. Bitte informieren Sie uns ca. 2 Wochen vor dem Einzug, damit wir die Anmeldung zeitgerecht für Sie erledigen können.

Wie lange dauert der Wechsel von meinem alten Lieferanten zur WIR Energie powered by AAE?

Der Wechsel wird von der WIR Energie powered by AAE zum frühest möglichen Zeitpunkt eingeleitet. Jedoch müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden, welche einen Wechselzeitraum von ca. 2 Wochen vorsehen. Zudem ist auch darauf zu achten, welche Kündigungsfristen Sie bei Ihrem alten Lieferanten haben. Diese Ummeldung wird aber komplett von uns durchgeführt und Sie werden über die Schritte informiert.

Kann mein alter Lieferant Sanktionen jeglicher Art gegen mich verhängen?

Der freie Strommarkt sieht eine strikte Trennung zwischen Netz und Energie vor. Es darf nicht sein, dass Sie vom Netzbetreiber bestraft werden, wenn Sie sich für einen anderen Energielieferanten entschieden haben. Sollten Sie sich jedoch in irgendeiner Weise benachteiligt fühlen, geben Sie uns bitte gleich Bescheid, wir sorgen für die Klärung der Angelegenheit. Zudem untersteht der Strommarkt auch der Kontrolle der E-Control, welche für einen reibungslosen Ablauf sorgt.

Wie kann ich feststellen, dass aus meiner Steckdose nur mehr 100 % Ökostrom kommt?

Strom in der Leitung, also physikalisch betrachtet, kann natürlich nicht unterschieden werden. In der Leitung ist jeder Strom gleich. Darum geht es aber auch gar nicht. Entscheidend ist, welchem Kraftwerk Sie als Kunde den Auftrag für die Produktion Ihres Stromes geben. Lassen Sie es zu, dass ein Atomkraftwerk oder ein Kohlekraftwerk Ihren Strom produziert, wird die Nachfrage nach solchen Erzeugungsarten steigen, geben Sie jedoch der WIR Energie powered by AAE den Auftrag, können Sie sicher sein, dass Ihre in das Netz eingespeiste Energie aus einem sauberen Kraftwerk stammt.

Wie kann ich sicher sein, dass die WIR Energie powered by AAE ausschließlich mit sauberer Energie handelt?

Die österreichische Energiewirtschaft ist wie eine Bilanz zu verstehen. Es ist immer genau nachvollziehbar, welche Stromarten eingekauft oder produziert wurden, und auf der anderen Seite, welche Stromarten den Kunden verkauft wurden. Durch die E-Control wird jedes Jahr nachgeprüft, welche Energiearten gekauft und produziert wurden und welche schlussendlich verkauft wurden. Die Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control dient als Überprüfungsinstrument.

Was wäre, wenn die WIR Energie powered by AAE nicht mehr liefern könnte oder es sie plötzlich nicht mehr geben würde? Wäre dann die Stromversorgung unterbrochen?

Auch das kann nicht passieren! Sollte dieser Fall theoretisch eintreffen, so würden Sie automatisch weiterversorgt werden, da der Strom im Netz ja immer vorhanden ist. Sie würden einfach bei einem anderen Lieferanten einen Stromliefervertrag unterzeichnen und von diesem weiterversorgt werden. Aber das ist sicherlich nur eine theoretische Annahme, da bei der WIR Energie powered by AAE nicht spekuliert wird und ein langsames und kontrolliertes Wachstum erfolgt. (Das Familienunternehmen ist bereits seit 130 Jahren erfolgreich in der Naturstromproduktion und somit einer der am längsten bestehenden Erzeuger Österreichs.)

Was kann ich unter PVdirekt verstehen?

Jedes Bürgerkraftwerk von WIR Energie mit mehreren Abnehmern bietet den Mietern am Standort an, sauberen und günstigeren Sonnenstrom direkt vom eigenen Dach zu beziehen. Die Energieerzeugung aus der gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage wird unter den Teilnehmern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um PVdirekt-Kunde zu werden?

Für die PVdirekt-Teilnahme ist ein Zählpunkt am Standort eines Bürgerkraftwerkes von WIR Energie Voraussetzung. Weiters muss ein Stromliefervertrag im PVdirekt-Portal abgeschlossen werden.

Wie kann ich mich bei PVdirekt registrieren?

Unter folgendem Link kommen Sie zur PVdirekt-Registrierung. Ihre Zugangsdaten zum PVdirekt-Portal erhalten Sie gesondert per E-Mail. Als nächsten Schritt steigen Sie ins PVdirekt-Portal ein und tragen Ihre persönlichen Daten und Ihre Zählpunktbezeichnung ein. Per Klick schließen Sie Ihren Teilnahmevertrag ab und beziehen zukünftig 100 % Sonnenstrom vom eigenen Dach.

Wie kann ich meinen PVdirekt-Teilnahmevertrag kündigen?

Im PVdirekt-Portal können Sie per Klick problemlos Ihren Stromliefervertrag kündigen. Die Möglichkeit zur Kündigung besteht jederzeit. Mindestvertragsdauer 12 Monate.

Wie funktioniert die Abrechnung als PVdirekt-Kunde?

Die erzeugte Energie wird unter den PVdirekt-TeilnehmerInnen nach einem dynamischen Aufteilungsschlüssel aufgeteilt. Somit entfällt auf alle PVdirekt-TeilnehmerInnen der gleiche Deckungsgrad des jeweils aktuellen Bedarfs. Die aus der Photovoltaik-Anlage entnommene Energie wird für alle PVdirekt-KundInnen gesondert über die AAE Naturstrom GmbH abgerechnet.

Auf meiner Wohnanlage betreibt WIR Energie eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, muss ich den Strom vom Dach beziehen?

Nein. Die PVdirekt-Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Jeder Mieter hat die Möglichkeit 100 % Sonnenstrom direkt vom eigenen Dach zu beziehen und von einem günstigen Energiepreis zu profitieren.

Wie erhalte ich den Neukundenbonus?

Der Neukundenbonus gilt bei Vertragsabschluss innerhalb des 1. Monats nach Inbetriebnahme der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage am PVdirekt-Standort für die aus der PV-Anlage entnommene Sonnenenergie.

Ich habe den PVdirekt-Teilnahmevertrag bestätigt, wie geht es weiter?

Es werden zeitnah folgende Schritte gesetzt, um Sie sobald als möglich direkt mit Strom
aus Sonnenenergie zu versorgen.
1. Ihre Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage von WIR Energie PVdirekt
wird Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt.
2. Sofern Sie noch nicht Besitzer eines Smart-Meters sind, tauscht Ihr Netzbetreiber Ihren
Zähler kostenfrei gegen einen intelligenten Verbrauchsmesser zur Ermittlung der aus der
Photovoltaik-Anlage entnommenen Energie aus.
3. Die erzeugte Energie wird unter den teilnehmenden Berechtigten nach einem
dynamischen Aufteilungsschlüssel aufgeteilt. Somit entfällt auf jeden Teilnehmer der gleiche
Deckungsgrad des jeweils aktuellen Bedarfs.
4. Sie erhalten für die aus der Photovoltaik-Anlage entnommene Energie eine gesonderte
Abrechnung zusätzlich zur Abrechnung Ihres bestehenden Stromversorgers. Alle PVdirekt-Abrechnungen finden Sie auch auf unserem PVdirekt-Portal.